A  |
Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h.
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kw.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
-
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
-
21 Jahre für Trikes
-
24 Jahre beim Direkterwerb
-
Einschluß: Klasse AM, A1, A2
-
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
|
|
A2  |
Krafträder mit Leistung max 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
-
Mindestalter: 18 Jahre
-
Einschluß: Klasse AM, A1
-
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
|
|
A1  |
Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, Leistung max. 11 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW.
-
Mindestalter: 16
-
Einschluß: Klasse AM
|
|
AM  |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg.
|
|
B  |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG von max. 3.500 kg, max. 8 Personen ausser dem Fahrer.
Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.
|
|
B96  |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einem zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
|
|
BE  |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelhänger mit einem zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.
-
Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
-
18 Jahre
-
Vorbesitz: Klasse B notwendig
-
Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung muss sein!
|
|
C1 |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG von über 3.500 kg bis max. 7.500 kg. Max. 8 Personen ausser Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG.
|
C1E |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 750 kg. zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 3.500 kg. zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.
|
|
C  |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG über 3.500 kg, max. 8 Personen ausser dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG.
|
|
CE  |
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 750 kg.
-
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grungqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
-
21 Jahre
-
Vorbesitz: Klasse C notwendig
-
Einschluß: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 u. DE bei Vorbesitz D
|
|
T  |
Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zug-maschinen, max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, für Fahrer unter 18 Jahre gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.
|
|
L |
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zug-maschinen bis max 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, bbH max 25 km/h auch mit Anhänger.
|
|