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Fahrschule/Aktuelles

Sommerpause

Wir machen Sommerpause vom
29.07.2019 - 25.08.2019.

Nächster Unterricht am Dienstag, 27.08.2019 um 19.30 Uhr. Anmeldung ab 19.00 Uhr

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Klassen

A

Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h.

Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kw.

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre beim Direkterwerb
  • Einschluß: Klasse AM, A1, A2
  • Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

A2



Krafträder mit Leistung max 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluß: Klasse AM, A1
  • Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

 A1

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, Leistung max. 11 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW.

  • Mindestalter: 16
  • Einschluß: Klasse AM

 AM

Zweirädrige Kleinkrafträder  mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg.

  • Mindestalter: 16 Jahre

 B

 Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG von max. 3.500 kg, max. 8 Personen ausser dem Fahrer.

Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.

  • Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • 18 Jahre
  • Einschluss:  Klasse AM, L
  • Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

 B96


 Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einem zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.

  • Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • 18 Jahre
  • Führerschein wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.

 BE


Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelhänger mit einem zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.

  • Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • 18 Jahre 
  • Vorbesitz: Klasse B notwendig
  • Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung muss sein!

 C1

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG von über 3.500 kg bis max. 7.500 kg. Max. 8 Personen ausser Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B notwendig

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 750 kg. zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 3.500 kg. zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse C1 notwendig
  • Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"

C

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einem zG über 3.500 kg, max. 8 Personen ausser dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG.

  • Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grungqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
  • 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B notwendig
  • Einschluß: Klasse C1

 CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zG des Anhängers von über 750 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grungqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
  • 21 Jahre
  • Vorbesitz:  Klasse C notwendig
  • Einschluß: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 u. DE bei Vorbesitz D

 T

Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zug-maschinen, max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, für Fahrer unter 18 Jahre gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluß: Klasse L
  • Die Klasse AM wird nicht mehr erteilt

 L

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zug-maschinen bis max 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, bbH max 25 km/h auch mit Anhänger.

  • Mindestalter: 16 Jahre


 

Driverscam - Isny

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