A unbeschränkt

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Krafträder > 50 ccm und bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit > 45 km/h (auch mit Beiwagen), ohne jede Leistungs- oder Gewichtsbeschrän-kung.
Mindestalter: 25 Jahre bei Direkteinstieg
Einschluß: Klasse A beschränkt, A1, M
Hinweis: Bei Besitz der "Klasse A be-schränkt" wird die "Klasse A unbe-schränkt" nach 2 Jahren erteilt.
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A beschränkt

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Krafträder > 50 ccm und bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit > 45 km/h (auch mit Beiwagen), bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
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A1

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Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
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M

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Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und bauartbe-dingter Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Hinweis: Bei Fahrprüfung auf Automatik-Fahrzeug erfolgt kein „Automatikeintrag“ im Führerschein.
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B 17

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Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtge-wicht von max. 3,5 Tonnen und max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zu-lässiges Gesamtgewicht sind bei Klasse B immer zulässig.
Mindestalter: 17 Jahre
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Be-gleitung
Einschluss: Klasse L, M, S
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B

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Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtge-wicht von max. 3,5 Tonnen und max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zu-lässiges Gesamtgewicht sind bei Klasse B immer zulässig.
Soll ein schwererer Hänger angekuppelt werden, muß der B-Inhaber zwei Zusatzbedingungen beachten:
1.) Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher sein als das Leergewicht des ziehenden Pkw.
2.) Das zulässige Gesamtgewicht von Pkw plus Hänger darf die Summe von 3,5 Tonnen nicht übersteigen.
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BE

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Die Klasse BE berechtigt den Fahrer mit jedem Fahzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamt-masse die vom Hersteller maximal freigegebene Anhängelast zu ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Modellversuch "Begleitetes Fahren" auch schon ab 17 Jahren möglich
Vorbesitz: Klasse B notwendig
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C

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Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtge-wicht, nach oben keine Beschränkung, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B notwendig
Anhänger: zulässiges Gesamtgewicht < 750 kg
Einschluß: Klasse C1
Befristung: 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand u. Sehvermögen)
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CE

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Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, nach oben keine Beschränkung und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C notwendig
Einschluß: Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 u. DE bei Vorbesitz D
Befristung: 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand u. Sehvermögen)
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T

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Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zug-maschinen über 32 bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, in der Land- oder Forst-wirtschaft auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, in der Land- oder Forst-wirtschaft auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluß: Klasse L, M, S
Begrenzung für 16- bis 17-jährige: bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h
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L
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Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zug-maschinen bis 32 km/h bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit, mit Anhänger max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Selbstfahrende Arbeits-maschinen, Stapler u. andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingter Höchst-geschwindigkeit von max. 25 km/h.
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